Nachdem der Landes-Feuerwehrinspektor in letzter Instanz des OÖLFV die Freigabe für eine zuvor in Aussicht gestellte Option nicht erteilte, war ein zweites Auftragsklärungsgespräch mit dem Hersteller nötig, um die Änderungen zur Ausschreibung in den Werksauftrag einfließen zu lassen.